Jeden Winter stehen die Hauseigentumer bzw. Anwohner vor dem Problem der lästigen Eis- und Schneeräumpflicht.
Viele können aus zeitlichen oder gesundheitlichen Grunden dieser Pflicht nicht nachkommen.
"Verletzt sich jemand, weil Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind, kann dieser Schadenersatz und Schmerzensgeld von Ihnen fordern. Dabei können schnell unüberschaubare Beträge zusammenkommen."
Die einfache Lösung:
Übertragen sie mir die Räumpflicht. Ich rücke bei Eis und Schnee zuverlässig und selbständig aus und übernehme die anfallenden Arbeiten. Sollte sich doch einmal jemand verletzen, übernimmt meine Versicherung den anfallenden Schaden.
So können Sie trotz Schnee und Eis beruhigt das Haus verlassen, oder an den Wochenenden auch mal etwas länger schlafen.